
Neue gesetzliche Grundlagen über den Einsatz von Antifoulingfarben Nach der Chemikalienverbots-Verordnung und der Gefahrstoffverordnung dürfen keine Antifoulingfarben mehr verwendet werden, die als Biozide zinnorganische Verbindungen, sowie Hexachlorcyclohexan, Quecksilber und Arsen enthalten. Vorhandene Anstriche mit zinnorganischen Verbindungen müssen bis Ende 2007 entfernt werden, oder mit einer wirksamen Deckschicht versiegelt werden.
Neue TÜV Bestimmungen Ab dem 15. April 2005 übernehmen Bootseigner für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Boote eine höhere Eigenverantwortung. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat beschlossen, die TÜV-Untersuchungspflicht einzuschränken. 1.Elektromotorboote und Segelfahrzeuge mit Elektro-Hilfsmotor, Viertakt-Hilfsmotor oder Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen werden von der Untersuchungspflicht befreit. 2. Motorboote mit Verbrennungsmotor und Segelfahrzeuge mit Zweitakt-Hilfsmotor sind zwar weiterhin untersuchungspflichtig, die Untersuchung beschränkt sich aber vor allem auf Motor und Motorzubehör. 3. Die Blutalkoholgrenzwerte wurden an das Straßenverkehrsrecht angeglichen (0,5 Promille).
Neue Schutzzonen am Chiemsee
Ab dem 24.03.05 gelten für den Chiemsee neue Schutzzonen für die armen Wasservögel, auch die erlaubten Ankergebiete wurden weiter eingeschränkt.
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